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I. Allgemeiner Hintergrund

Das Menschenbild
 
Jeder Mensch ist ohne sein Zutun in diese Welt gestellt worden.

Er wird hilflos in diese Welt gestellt. Er wird in bestimmte Beziehungen hineingestellt; in unmittelbare, familiale, Beziehungen und in mittelbare, gesellschaftliche und politische und somit auch ökonomische, Beziehungen. Die mittelbaren Beziehungen prägen und bestimmen die unmittelbaren. Diese Beziehungen haben ihre Begrenzungen, die sich aus den politischen und ökonomischen Gegebenheiten der politischen Strukturen / Verhältnisse zur Zeit der Geburt ergeben.

Der Mensch wir eben in diese unmittelbaren und mittelbaren Begrenzungen ins Leben gestellt. Der Mensch bringt daneben eigene - individuelle - Begrenzungen mit auf die Welt, die sich aus seinen biologischen und genetischen Dispositionen ergeben; als da wären z.B. Hautfarbe, Wuchs, Behinderungen, Talente, u.ä..

Unmittelbare und mittelbare Beziehungen stehen einmal in einer grundsätzlichen Wechselwirkung zueinander und zwar unabhängig von den individuellen Dispositionen des Einzelnen als auch in einer Wechselwirkung mit diesen individuellen Dispositionen.

Der Mensch benötigt bei der Entfaltung seiner Dispositionen, z.B. der Entwicklung seiner Sprache, die Hilfe der Mitmenschen, die in unmittelbarer Beziehung zu ihm stehen; dies sind in der Regel Mutter und Vater; Geschwister; Verwandte, Erzieher und Lehrer; Freunde und ähnliche Personen. Deren Hilfsmöglichkeiten werden durch die mittelbaren Beziehungen und die damit verbundenen politisch und ökonomisch vorgefundenen bzw. herrschenden Bedingungen und Verhältnisse im günstigen Falle beeinflußt; in der Regel bestimmt. Dadurch werden dann auch die Entfaltungsmöglichkeiten der individuellen Dispositionen in besonderer Weise hergestellt.

Der ins Leben gestellte Mensch erfährt somit letztendlich von den zum Zeitpunkt seiner Geburt herrschenden (sich historisch konstituierten) Verhältnissen eine aktuelle und im weiteren Verlauf seines Lebens eine immer wieder aktualisierte Beeinflussung, der er sich in der Regel nur schwer, oft gar nicht entziehen kann.

Es bleibt die Akzeptanz und damit die Annahme des Menschen nicht nur in seinem Dasein sondern auch auf dem Hintergrund der Begrenzungen in seinem Sosein; in seinem Sogewordensein.



II. Entwurf eines Supervisionskonzeptes

1. Theorieverständnis

Der Mensch ist ein Individuum. Er tritt in Beziehung zu anderen Individuen / Menschen. Er ist Teil immer von informellen und formellen Gruppen und dies von Geburt an: Familie, Kindergarten, Schule, Ausbildung, Freundschaften, Cliquen, Ehe, eigene Familie, Beruf, Verbände, Vereine, u.a. mehr. Diese Gruppen bilden in ihrer Gesamtheit ein System und viele Teilsysteme, die sich wechselweise beeinflussen, und auf unterschiedlichen Hintergründen stabilisierend und auch de-stabilisierend aufeinander wirken (können). Dabei können Teilsysteme untergehen und / oder auch neue Teilsysteme entstehen.

Der Mensch muß sich als Teil dieser Systeme begreifen, sich einen entsprechenden Umgang damit organisieren können und sich mit den vielfältigen Veränderungen auseinandersetzen / arrangieren / entwickeln / Einfluß nehmen können.

Die so von ihm geforderte Flexibilität wird grundlegend von seinen frühen Prägungen in der Ursprungsfamilie durch die Beziehung zu seiner Mutter und dann auch zu Mutter und Vater bestimmt.

Es ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen den eigenen / eigentümlichen „Mitbringseln“, wodurch auch immer beeinflußt, jedoch durch Mutter- und Vater- und Mutter/Vater - Beziehungen herausgebildet, und den sich durch die Veränderung der verschiedenen Systeme ergebenden Anforderungen.

 

2. Zielsetzung in der Supervision

Die unterschiedlichen Anforderungen, denen sich der Mensch gegenüber sieht, ja manchmal auch ausgeliefert (ob subjektiv oder objektiv sei dahingestellt) fühlt, lassen Krisen (gleich welcher Qualität) aufbrechen. Diese sind mehr oder weniger heftig; mehr oder weniger hinderlich; manchmal produktiv – manchmal weniger produktiv, ja auch kontraproduktiv; einige führen durch die Bewältigung zu einem Fortschritt, manche zu einem (eventuell sogar notwendigen) Rückschritt oder zumindest zu einem Innehalten und zur Konservierung eines Status Quo.

Das Ziel einer Supervision wäre somit das Aufzeigen, Verstehen und Anerkennen:

1. in Bezug auf das eigene Selbst:

   -     die eigene Beteiligung an der Krise,

   -     der eigenen Grenzen (und auch der Verantwortlichkeiten) und

   -     der eigenen Ressourcen und

   -     des eigenen Rechtes auf Herausbildung derselben;

2. in Bezug auf die Systeme:

   -     der Wirkungen der Systeme auf den Menschen,

   -     der Grenzen der Systeme und auch zugleich

   -     deren Ressourcen;

3. von Möglichkeiten der Vermittlung zwischen

   -     dem eigenen Können und

   -     dem, was in einem System möglich ist oder auch nicht

und somit

4. dass Entscheidungs- und Handlungsspielräume eröffnet werden können.

 
Im Text von Ruth Pfeffer: „Konzepte psychoanalytisch orientierter Beratung“ (Psyche, Heft 1, Januar 1980) findet sich eine allgemeine Definition klinisch-psychoanalytisher Beratung nach Houben (welche auch für Supervision in Analogie gelten mag):

„Beratung (sprich: Supervision; Anm.d.V.) soll dem Klienten helfen, alle Entscheidungen zu finden und anschließend zu verwirklichen, die geeignet sind, sein persönliches Problem eigenverantwortlich zu lösen.“

 

3. Gegenstand der Supervision

Der Mensch, der sich in eine Supervision begibt, hat – zunächst einmal - ein Problem; eine offene Fragestellung; ein Anliegen; einen wie auch immer gearteten Klärungsbedarf. Er ist in einer Krise und will diese überwinden. Dies bringt er sozusagen in die Supervision bzw. die Anfrage, das Kontraktgespräch mit. Der aktuelle Anlaß ist es also, der zum Gegenstand vielleicht nicht der Supervision bzw. des Prozesses schlechthin wird; jedoch sich als erstes entfaltet.

Die Entfaltung des (Gesprächs-) Gegenstandes erfolgt in Beziehung; durch die Herstellung und die Aufnahme von einer Beziehung zwischen Supervisand und Supervisior.

Der Gegenstand der Supervision wird in einer ersten Phase in Folge der Beziehungsaufnahme sein:

  a)      weiterhin die Auseinandersetzung mit dem berichteten Material des Supervisanden und daneben

  b)      die Art und Weise der Beziehungsaufnahme und die Gestaltung der Beziehung zwischen Supervisand und Supervisor selbst.

Die Beschäftigung mit beidem (Material und Beziehungsgestaltung) ist notwendig, um in einer zweiten Phase

  c)      den Supervisanden in Beziehung zu seinem Material zu bringen, damit er sich anhand des Materials mit seinen Beziehungen auseinandersetzen und sie zum Gegenstand einer kritischen Betrachtung machen kann.

Die Auseinandersetzung nun mit seinen Beziehungen soll den Supervisanden befähigen in einer weiteren Phase

  d)      Alternativen zu entwickeln und gedanklich durchzuspielen.

Der eigentliche Gegenstand der Supervision und Bearbeitung im Prozeß ist dann nicht mehr das zu Anfang berichtete Material, der Anlaß, vielmehr das sich in der Beziehung Supervisand zu Supervisor entwickelnde, auftretende, „auftauchende“, bisher unbewußte Material.

 

4. Rolle als Supervisior in der Supervision

Ausgehend von der Akzeptanz und der Annahme des Menschen in seinem Dasein, in seinem Sosein; in seinem Sogewordensein, muß dem Supervisanden ebenso begegnet werden und er muß ein eben solches gleiches Gegenüber erwarten dürfen und haben. Der Supervisor ist auch ein Sogewordener. Es begegnen sich also in der Supervision (wie in anderen Beziehungen auch) zwei gleiche Sogewordene in ihrer jeweiligen Einmaligkeit.

Die Unterscheidung an eben dieser Stelle der Begegnung der beiden besteht darin, daß der eine eine Hilfe sucht und der andere diese ihm gewähren will / soll. Der qualitative Unterschied besteht in Bezug auf die Supervisionssituation darin, daß der Supervisor über eine entsprechende Ausbildung verfügt, die die beiden von einander unterscheidet und in ihren Rollen bestimmt und festlegt.

Es begegnen sich also „Partner“, die einen Kontrakt aushandeln, infolge dessen sie in eine Kommunikation über ein situatives und spezielles (Beziehungs-) Material miteinander eintreten und der Supervisor stets eine (besondere) Verantwortung für das sogenannte Setting übernimmt. Diese Verantwortungsübernahme geschieht durch das Angebot zur Supervision. Konkret wird die Verantwortung durch das Dasein des Supervisors und die damit verbundene Repräsentanz der Rahmenbedingungen (Zeit, Ort, Dauer).

In der Prozeßgestaltung und im Verlauf des Prozesses konstituieren sich die Rollen von Supervisand und Supervisor durch die Tatsache, daß der Supervisand ein Eingangsmaterial (situativ und speziell) bringt, welches der Supervisor durch sein Beziehungsangebot in der exklusiven Situation der Supervision zu einem Auseinandersetzungsangebot an den Supervisanden wandelt und zugleich eine Strukturierung des Materials und eine Orientierung in den Beziehungen anbietet.

 

5. Methode

Die Wandlung des mitgebrachten Materials in ein Auseinandersetzungsangebot kann auf unterschiedliche Weise geschehen.

Der Supervisor macht zunächst das Angebot, dem Supervisanden zuzuhören; das Material an- und auch aufzunehmen, und zwar so wie es ist, so wie es berichtet wird. Der Supervisand soll frei assoziierend über sein(e) Anliegen sprechen.

Der Supervisor hört einfühlsam zu; versucht auch das nicht sichtbare des Geschilderten zu erfassen und zu verstehen. Danach kann das vom Supervisor Verstandene dem Supervisanden präsentiert und gemeinsam besprochen und reflektiert werden.

Dort wo der Supervisor (noch) nicht verstehen kann, kann er durch den Versuch einer (oder auch mehrerer) Deutungen die für ihn unerklärbaren „Lücken“ schließen. Er bietet dann dem Supervisanden nicht nur das, was er verstanden hat, sondern auch (eventuell auch nur) die Deutung zur weiteren Besprechung an.

Es kann auch angezeigt sein, dem Supervisanden das, was er berichtet, bespricht zu Spiegeln; wobei der Supervisand die Möglichkeit erhält, sich quasi mit sich selbst auseinanderzusetzen; so sich selbst „erleben“ kann. Damit kann er die Angemessenheit seiner Einschätzung über sich selbst / die zu besprechende Situation „prüfen“. Es kann sein Wirken für ihn erfühlbar gemacht werden.

Ähnlich wird es mit der Konfrontation sein. Der Supervisor schließt hier keine Lücke im Berichteten und er spiegelt nicht; vielmehr stellt er den Supervisanden in einen Tatsachenzusammenhang und bringt ihn dadurch unmittelbar dazu, sich mit der Konfrontation gefühls- und beziehungsmäßig auseinanderzusetzen. Es ist dann nicht die Auseinandersetzung mit dem „objektiv“ Berichteten, sondern damit, was dann aktuell in der Supervision so da ist. Dies gilt es dann aufzunehmen, zu besprechen und durchzuarbeiten.

 

 

 
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